CC0 GrimmHeimat NordHessen

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für alle öffentlich zugänglichen Bereiche der Webseite www.nordhessenerleben.de des Regionalmanagement Nordhessen GmbH.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite setzt sich für einen möglichst barrierefreien Zugang zu ihren Inhalten ein. Diese Erklärung informiert über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit sowie über die eingesetzten Maßnahmen und Funktionen. 

Technischer Stand

Die Seite ist aufgebaut nach den technischen Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 (Konformitätsstufe AA). 

Nicht barrierefreie Inhalte

Bildbeschriftungen: es liegen noch nicht bei allen Bildern alternative Texte vor. Die Lesbarkeit von Copyright-Angaben auf Bildern kann je nach Hintergrundkontrast eingeschränkt sein.

Farbdarstellungen: einige Elemente auf der Website weisen einen zu geringen Kontrast zwischen Text und Hintergrundfarben auf.

Kartendarstellungen: Unsere eingebetteten Karten sind möglicherweise nicht vollständig mit allen Assistenztechnologien kompatibel.

Tastaturnavigation: Bei der Nutzung der Website ausschließlich mit der Tastatur fehlen derzeit visuelle Fokusmarkierungen

Gesetzliche Grundlagen und Standards

Unsere Bemühungen basieren auf den in Deutschland geltenden Richtlinien zur Barrierefreiheit, wie z. B.:

  • Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG und HessBGG)
  • Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0 und BITV HE 2019)

Zudem orientieren wir uns an den internationalen Richtlinien der WCAG 2.2 (Konformitätsstufe AA).

Feedback auf Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie uns an:
Regionalmanagement Nordhessen GmbH
GrimmHeimat NordHessen
Ständeplatz 17
34117 Kassel
+49 561 97062-240
nordhessenerleben@grimmheimat.de

Datum der Erstellung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.07.2025 erstellt und zuletzt am 18.07.2025 überprüft und aktualisiert.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

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